1. Die Vorbereitungszeiten für die Kyu-Prüfungen betragen zum
a) 5. bis 2.Kyu - ½ Jahr oder - 1 JJ-Kurs von mindestens 50 Unterrichtsstunden (diese Möglichkeit darf nur einmal und nur bei Prüfungen zum 5. oder 4. Kyu in Anspruch genommen werden). der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
b) 1. Kyu - 1 Jahr - Mindestalter = 16 Jahre
2. Pflichtlehrgänge
- Kinder, erstmalig für die Gelbgurtprüfung (Vollgurtprüfung ab 9 Jahre) sowie für alle weiteren Vollgurtprüfungen mind. 1 Landeslehrgang (hier: Kinderlehrgang); bei Zwischenprüfungen zum Gelb-, Orange- oder Grüngurt ist für Kinder die Teilnahme an Lehrgängen nicht formale Prüfungsvoraussetzung
- ab 14 Jahre, je 2x Llg. oder 1x Blg.
3. Kyu-Prüfung auf Landesebene - 5. bis 3. Kyu auf Vereinsebene - ab 2. Kyu auf Landesebene Voraussetzung für DAN-Prüfungen
Vorbereitungs-/Wartezeit Mindestalter Lizenz 1.DAN 1 Jahr 18 LE / SA 2.DAN 2 Jahre LE / SA 3.DAN 3 Jahre LE / SA 4.DAN 4 Jahre I*) 5.DAN 5 Jahre II*) 6.DAN 6 Jahre 7.DAN 6 Jahre 8.DAN 6 Jahre 9.DAN 6 Jahre 10.DAN 6 Jahre
*) Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenzen verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung/ Sportassistentenlizenz muss aber auch in diesem Fall vorgelegt werden.
2. Verkürzung der Vorbereitungszeit
Die Vorbereitungszeit (nicht die Wartezeit) eines Prüflings kann verkürzt werden um:
- 6 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer C-Lizenz ist, - 12 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer B- oder Trainer A-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist.
Die Verkürzung der Vorbereitungszeit ist insgesamt nur einmal zulässig und gilt nur für die Grade, bei denen die betreffende Lizenz nicht als Voraussetzung verlangt wird.
3. Pflichtlehrgänge
Während der Vorbereitungszeit muss der DAN-Prüfungsanwärter pro Jahr an 2 Technik-Lehrgänge auf Landes- oder Bundesebene oder an einem Bundesseminar aktiv teilgenommen haben. Ist die Teilnahme an den o.g. Maßnahmen in einem Jahr nicht möglich, so verlängert sich die Vorbereitungszeit entsprechend.
Außerdem muss der Anwärter zum 1. bzw. 2. Dan an einem Notwehr-/Nothilfe- Lehrgang aktiv teilgenommen haben (Pass-Eintrag). 4. Erste-Hilfe-Nachweis
Bei der Prüfung zum 1.Dan muss der Prüfling nachweisen, dass er einen Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden, nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort) besucht hat, der nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf. Für alle weiteren Dan-Prüfungen genügt der Besuch eines Lehrgangs Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden), der ebenfalls nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
5. Lizenzen-Nachweis
Teilnehmer an Dan-Prüfungen müssen mindestens im Besitz folgender Lizenzen sein:
1. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent 2. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent 3. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent 4. Dan = Lizenzstufe I (Trainer C-Lizenz) 5. Dan = Lizenzstufe II ( Trainer B-Lizenz)
Die Lehreinweisung gilt 2 Jahre und muss innerhalb der Vorbereitungszeit erworben werden bzw. durch einen spezielle dafür ausgeschrieben Lehrgang von mindestens 5 Unterrichtsstunden verlängert worden sein.
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