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Das Ju-Jutsu hat sich mit dem 1x1 des Ju-Jutsu ein Regelwerk gegeben, das die Prüfungen und Graduierungen innerhalb des Ju-Jutsu behandelt. Die Vereine sind durch ihre lizenzierten Trainer für eine fundierte Ausbildung im Ju-Jutsu verantwortlich. In den Vereinen werden auch die ersten Prüfungen auf dem Weg zum "Meister des Ju-Jutsu" abgelegt. Ab dem 2. Kyu (Blaugurt) prüft der Landesverband die angehenden "Meisteranwärter" und die "Meister" vom 1. bis zum 5. Dan (Schwarzgurt). ![]() Neben den menschlichen Voraussetzungen hat der angehende Prüfling eine aktive Trainingsteilnahme nachzuweisen. Dazu gehören die Teilnahme an Landes- und Bundeslehrgängen oder an Landes- oder Bundesseminaren. Einzelheiten erklären euch gerne die Vereine oder Prüfungswart des BJJV. ![]() |

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