Das Ju-Jutsu hat sich mit dem 1x1 des Ju-Jutsu ein Regelwerk gegeben, das die Prüfungen und Graduierungen innerhalb des Ju-Jutsu behandelt. Die Vereine sind durch ihre lizenzierten Trainer für eine fundierte Ausbildung im Ju-Jutsu verantwortlich.
In den Vereinen werden auch die ersten Prüfungen auf dem Weg zum "Meister des Ju-Jutsu" abgelegt. Ab dem 2. Kyu (Blaugurt) prüft der Landesverband die angehenden "Meisteranwärter" und die "Meister" vom 1. bis zum 5. Dan (Schwarzgurt).

Neben den menschlichen Voraussetzungen hat der angehende Prüfling eine aktive Trainingsteilnahme nachzuweisen. Dazu gehören die Teilnahme an Landes- und Bundeslehrgängen oder an Landes- oder Bundesseminaren.
Einzelheiten erklären euch gerne die Vereine oder Prüfungswart des BJJV.
